Die chemische Unkrautbekämpfung im Vorauflauf ist nach wie vor Standard. Da fast nur mit Bodenherbiziden gearbeitet wird, sollten die Produkte vor einem Regenereignis angewendet werden (mind. 5-10 mm). Nur so kann eine Wirkung garantiert werden. Bei Direktsaat ist es möglich mit bestimmten Produkten im frühen Nachauflauf zu intervenieren.
Der Wirkstoff Clomazone, welcher in den meisten Herbiziden für die Vorauflaufbehandlung enthalten ist, kann Aufhellungen am Raps verursachen. Auf leichten Böden wird deshalb eine reduzierte Dosierung des Herbizides und allgemein eine gute Bedeckung der Samen bei der Saat empfohlen.
Neben verfügbaren spezifischen Gräsermitteln kann auch Propyzamide (Kerb Flo, Butisan S, Rapsan 500 SC, etc.) im Nachauflauf im Spätherbst verwendet werden, mit einem guten Effekt auf entwickelte, grössere Gräser. Dazu sind aber tiefe Temperaturen und eine gute Bodenfeuchtigkeit notwendig, da sonst das Produkt zu schnell abgebaut wird.
Propyzamid ist aus einer anderen Resistenzgruppe als die spezifischen Gräsermittel oder Sulfonylharnstoffe, die zur Frühjahrsunkrautbekämpfung im Getreide eingesetzt werden. Das Mittel ist daher interessant auf Feldern mit Herbizid-resistenten Gräsern (Windhalm, Ackerefuchsschwanz, Raygras, etc.).
Gewässerschutz
Achtung: Produkte mit den Aktivsubstanzen Pethoxamide, Picloram, Clethodim oder Quinmmerac sind in S2-Zonen verboten. Es sind einige Herbizide im Raps betroffen, z.B. Successor 600, Rodino Ready, Tanaris, Solanis oder Effigo.
Bei Erbsen in der Fruchtfolge gilt es ausserdem zu vermeiden, dass 2 Jahre hintereinander Pethoxamide angewendet wird. Bei Zuckerrüben in der Fruchtfolge gilt es zu beachten das Quinmerac (Tanaris/ Solanis) nur einmal in 2 Jahren angewendet werden darf.
Achtung: Produkte, die Metazachlor und Dimethachlor enthalten (Bengala, Bredola, Butisan S, Devrinol Plus, Rapsan 500, Trax, Brasan Trio, Colzor Trio und Galipan 3), sind seit 2023 im ÖLN verboten.