Pflanzenschutz-Bulletin

vom 20. August 2026

Maiswurzelbohrer

Der Maiswurzelbohrer wird nicht mehr als Quarantäneorganismus eingestuft. Seit dem 1. Januar 2026 unterliegt er  der Verordnung über  koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen (SR 916.23).

Die Weibchen legen ihre Eier im Spätsommer in den Boden von Maisfeldern ab. Im Mai des folgenden Jahres schlüpfen die Larven. Befindet sich erneut Mais auf der Parzelle, beginnen sie, an den Maiswurzeln zu fressen. Der Maiswurzelbohrer kann seinen Entwicklungszyklus abschliessen und als Käfer ausfliegen, um weitere Maisparzellen zu besiedeln. Steht zum Zeitpunkt des Larvenschlupfs hingegen eine andere Kultur auf der Parzelle, finden die Larven keine geeignete Nahrung und sterben ab. Da die Larven nicht mobil sind, kann der Schädling seinen Entwicklungszyklus nicht vollenden. 

Gemäss den Vorgaben des Bundes wurden im Kantonsgebiet 14 Fallen in Maisfeldern aufgestellt. Bis heute wurden in sieben Fallen Maiswurzelbohrer nachgewiesen: in Villars-sur-Glâne, Cressier, Botterens, Ursy, Mont-Vully, Bösingen und in Saint-Aubin. 

Die Kontrolle der Fallen dauert bis Mitte September. Nach Abschluss der Überwachung wird um die Fundorte eine Sicherheitszone mit einem Radius von 10 km ausgeschieden. Innerhalb dieser Zone ist es im Jahr 2027 verboten, auf Parzellen Mais anzubauen, auf denen bereits im Jahr 2026 Mais stand. 

Zur Sicherheit wird empfohlen, im nächsten Jahr auf Parzellen, auf denen dieses Jahr Mais stand, grundsätzlich auf einen erneuten Maisanbau zu verzichten. Ausgenommen sind Parzellen, auf denen im Vorjahr (2025) eine Kunstwiese stand.

Ausserdem

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