Pflanzenschutz-Bulletin

vom 30. Juni 2026

Stoppelbearbeitung

Eine oberflächliche Stoppelbearbeitung (5-10 cm) nach der Getreideernte begünstigt:

  • die Verrottung der Ernterückstände
  • die Keimung der Ausfallkörner
  • die Keimung der Unkrautsamen
  • die Bekämpfung von Schnecken, Drahtwürmern, …

Nach der Rapsernte ist es besonders wichtig, Rapskörner vor jeglicher Bodenbearbeitung auflaufen zu lassen. Werden die Rapssamen direkt eingearbeitet, so hat man zwar in der Folgekultur Ruhe, aber die Samen bleiben jahrelang keimfähig und werden aktiviert, sobald sie durch eine Bodenbearbeitung wieder ans Licht gelangen. Die Folge ist lästiger Ausfallraps in allen Kulturen.

Hat man Rüben in der Fruchtfolge, darf der gekeimte Ausfallraps aber nicht zu lange stehen gelassen werden (Ca. alle 3 Wochen zerstören), ansonsten können Zystennematoden gefördert werden. Ausfallsraps als Gründünger stehen zu lassen ist nicht erlaubt.

Sind mehrjährige Unkräuter vorhanden, welche spezifisch bekämpft werden müssen, keine Stoppelbearbeitung durchführen. (siehe Artikel dazu)

Rapsauswuchs ist als Zwischenfrucht nicht zulässig, da sie Fruchtfolgekrankheiten wie die Kohlhernie begünstigt.

Ausserdem

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