
Die Bekämpfung von Problemunkräutern erfolgt über die gesamte Fruchtfolge hinweg für den gesamten Betrieb. Im Idealfall erfolgt eine Bekämpfung bevor eine Gründüngung oder eine Herbstkultur angelegt wird.
Eine Teilflächen-Behandlung (nur Nester) kann sinnvoll sein. Keine Stoppelbearbeitung durchführen, damit genügend Blattmasse für die Aufnahme des Herbizids vorhanden ist. Für Disteln und Quecken sind eine Pflanzenhöhe von 15 bis 20 cm erforderlich. Winden sollten für eine Anwendung von Glyphosate im Stadium Blühbeginn sein. Für eine chemische Behandlung sollten aber die Bedingungen wüchsig sein.
Einzelstockbehandlungen in stehenden Gründüngungen gelten nicht als Umbruch und erlauben es so, je nach Situation, die Behandlungen später unter besseren Wachstumsbedingungen durchzuführen, sofern vorher ein Absamen der Problemunkräuter verhindert wird.

Glyphosathaltige Mittel sind die einzige Möglichkeit für die chemische Bekämpfung. Die Dosierung muss entsprechend angepasst werden: Quecke, Blacken und Disteln 5l/ha, Winden 10l/ha.
Die Anwendung muss auf abgetrockneten Parzellen im vollen Wachstum erfolgen, damit das Produkt wirken kann. Nach der Anwendung muss mindestens 10 bis 14 Tage abgewartet werden, bevor eine Bodenbearbeitung durchgeführt wird, damit das systemische Herbizid in die Rhizome transportiert werden kann und diese somit zerstört werden.
Für eine maximale Wirksamkeit vom Glyphosat müssen folgende Anwendungsbestimmungen erfüllt sein:
Achtung:
Für das Programm "Verzicht auf Herbizide" sind nur Einzelstockbehandlungen auf Stoppeln erlaubt. Eine Flächenbehandlung ist nicht erlaubt.
Für das Programm "Schonende Bodenbearbeitung im Ackerbau" ist Glyphosat mit einer Menge von max. 1.5 kg/ha zwischen der Ernte der Vorfrucht und der Ernte der Folgekultur begrenzt zugelassen.