
Bis zum 30. Juni kann die Fachbewilligung im Bundesregister beantragt werden.
Nach diesem Datum ist es nicht mehr möglich mit dem bestehenden Diplom eine Fachbewilligung zu erhalten. Dazu muss in Zukunft eine Prüfung nach neuem System abgelegt werden.
Da es sich um eine persönliche Fachbewilligung handelt, muss jeder, der irgendwann einmal Behandlungen durchführen oder Produkte kaufen möchte, diesen neuen Antrag stellen.
Hier finden sie alle anerkannten Diplome welche für den Erhalt einer Fachbewilligung zulässig sind.
Das Prüfen ihres Antrags dauert ca. 1 Monat. Danach erhalten Sie eine Bestätigung.
Die meisten nützlichen Informationen finden Sie auf der Website permis-pph.admin.ch. Bei weiteren Fragen gibt der kantonale Pflanzenschutzdienst in Grangeneuve gerne Auskunft.
Ab dem 1. Januar 2027 tritt das neue System in Kraft. Ohne eine gültige Fachbewilligung können keine Pflanzenschutzmittel mehr gekauft werden. Mindestens eine Person im Betrieb muss im Besitz einer gültigen Bewilligung sein; diese Person trägt die volle Verantwortung für den Einsatz der Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb.
Die neue Fachbewilligung ist nicht mehr lebenslang gültig, sie ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt. Die Verlängerung wird automatisch durchgeführt, sofern innerhalb dieser fünf Jahre insgesamt mindestens 8 Stunden anerkannte Weiterbildung absolviert wurden.
Wenn Sie kein anerkanntes Diplom und damit keine gültige Fachbewilligung besitzen, bietet Grangeneuve Kurse an: Grangeneuve Conseils - Kursliste (Aufschalten der Kurse und Einschreibungen ab 15. Juni 2026).