Pflanzenschutz-Bulletin

vom 26. Mai 2026

Kartoffelkäfer

Produckte auf Bt-Basis ou Azadirachtin

Produkte auf Bt-Basis (Bacillus thuringiensis, z. B. Novodor 3 FC) oder Azadirachtin A (z. B. Neem) sind nur bei kleinen Larven (<5 mm) wirksam. Eine genaue und regelmässige Kontrolle 10 Tage nach dem ersten Auftreten der adulten Käfer ist daher wichtig, um den richtigen Zeitpunkt der ersten Bekämpfung nicht zu verpassen.

Die Wirksamkeit der biologischen Produkte ist nur bei jungen Larven mit schwarzem Nacken (rechts) gut. Grössere Larven mit orangefarbenem Nacken (links) sind bereits zu weit entwickelt.


Für das Programm „Verzicht auf Pflanzenschutzmittel“ ist nur das biologische Produkt auf Bt-Basis (Novodor 3 FC) zugelassen.

Seit 2026 sind IP-Suisse-Produzenten verpflichtet, Novodor zweimal einzusetzen, bevor sie ein anderes Produkt verwenden dürfen.

Die Behandlung muss daher bei jungen Larven geschehen und nach 8 bis 10 Tagen wiederholt werden. Fügen Sie ein Haftmittel (z. B. CropCover CC-1000) hinzu, um die Auswaschfestigkeit und einen gewissen UV-Schutz zu verbessern. Das Produkt sollte am Abend (UV-empfindlich) angewendet werden.

In warmen und trockenen Perioden kann das Schlüpfen der Larven schon kurz nach der Eiablage erfolgen (5-6 Tage nach der Eiablage). Dank der trockenen Bedingungen gedeihen die Insekten prächtig.

Um den Befall und das Stadium der Kartoffelkäfer zu beurteilen, werden an 10 Stellen jeweils 5 Pflanzen nacheinander kontrolliert. Die Blätter müssen angehoben werden, um die Eier oder Larven zu sehen.

Die Bekämpfungsschwelle liegt bei 30 % der Pflanzen mit Larven oder 1 bis 2 Befallsherden pro Are (dies entspricht 1 Befallsherd oder ca. 100 Pflanzen mit Kartoffelkäfern auf einer Länge von 20 m, wobei zwei Reihen auf jeder Seite beobachtet werden, also insgesamt 4 Reihen).

Insektizide wie Audienz/Elvis oder Coragen sind am wirksamsten, wenn viele Larven vorhanden sind.


Zur Bekämpfung gegen den Kartoffelkäfer stehen folgende Produkte zur Verfügung:

  • Bt-Basis (Novodor 3 FC): einziges Produkt das im Programm "Verzicht auf Pflanzenschutzmittel" zugelassen ist.
  • Spinosad (z.B. Audienz oder Elvis): keine Sonderbewilligung nötig.
  • Chlorantraniliprol (Coragen): Sonderbewilligung nötig. 
  • Acetamiprid (z.B. Gazelle oder Oryx Pro): Sonderbewilligung nötig. Wenn Bekämpfungsschwelle von Kartoffelkäfer und Blattläusen überschritten.

Ausserdem

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