
Die Anwendung von Herbiziden mit detektionsbasierter Applikation (z.B. ARA), zur Bekämpfung von Ackerkratzdisteln, Blacken oder Herbstzeitlosen ist in folgenden Biodiversitätsflächen möglich:
Grünland-BFF extensiv und wenig intensiv genutzte Wiesen, Uferwiesen und extensiv genutzte Weiden (mit Ausnahme der Waldweiden).
Auf Acker-BFF ist die Arterkennung der Geräte unzureichend; ihr Einsatz ist deshalb nicht erlaubt.
Für eine Herbizidanwendung mit detektionsbasierter Applikation in Biodiversitätsförderflächen muss vorgängig eine Sonderbewilligung beantragt werden.
Das Antragsformular ist verfügbar unter: Sonderbewilligungen Pflanzenschutz | Staat Freiburg -> Antrag Bewilligung für Untersuchungen
Anhand der vom Unternehmer bereitgestellten Koordinaten und Angaben überwacht Agroscope einen Teil der behandelten Flächen, um die Genauigkeit der Pflanzenerkennung durch diese neue Technologie zu bewerten.
Herbizide sind die einzigen Pflanzenschutzmittel welche in Biodiversitätsförderflächen (BFF) zugelassen sind und dürfen nur im Einzelstockverfahren gegen Problemunkräuter angewandt werden. In BFF auf Ackerfläche wie z.B. der Buntbrache sind folgende Herbizide einsetzbar:
Gegen die genannten drei Unkräuter können auch glyphosathaltige Mittel eingesetzt werden, Dosierung bei 360 g/l.
Für Goldruten oder andere Neophyten: Mechanische Bekämpfung (Aussreissen) oder Mähen der Herde. Beim einjährigen Berufkraut ist mähen nicht empfohlen.
Das Merkblatt "Problempflanzen auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (AGRIDEA)" erläutert die Schwellenwerte sowie Sanierungsfristen für weit verbreitete Problempflanzen auf der LN.