
Gräser: Vor allem auf Parzellen, welche nur wenig entwickelt sind oder lückige Bestände aufweisen, kann eine Behandlung mit einem spezifischen Gräsermittel Sinn ergeben. Schadschwelle: mehr als 10 Gräser pro m2, inkl. Ausfallgetreide.
Wüchsige Bedingungen, eine durchschnittliche Tagestemperatur von 7–10 °C und keine Nachtfröste sind erforderlich für eine Behandlung. Das Mischen von Gräsermitteln und Insektiziden sollte vermieden werden.
Unkräuter (breitblättrige): Gegen Klebern, Wicken (in Raps als Untersaat) oder andere zweikeimblättrigen Unkräuter wie Kamille oder Klatschmohn kann Clopyralid+Picloram eingesetzt werden (Produkt Effigo, mischbar mit den Insektiziden Decis und Blocker). Dieses sollte ausgebracht werden solange die Blütenknospen noch gut verdeckt sind, bis spätestens DC 50 (ansonsten Gefahr Phytotoxizität). Die Temperaturen sollten über 8 bis 10 °C sein und es darf keinen Nachtfrost mehr geben. Effigo ist in Gewässerschutzzonen S2 verboten. Pyridate (z.B. Lentagran) hat eine gute Wirkung gegen Klebern und eine gewisse Wirkung gegen einige schwach entwickelte einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (z.B. Taubnessel oder Kamille). Diese dürfen jedoch nicht mit Insektiziden oder Gräsermitteln gemischt werden.
