Pflanzenschutz-Bulletin

vom 11. März 2026

Ab 2027: kein Kauf von PSM ohne Fachbewilligung!

Ab sofort kann die Fachbewilligung im Bundesregister beantragt werden. Dies erfolgt online.

Hier finden sie alle anerkannten Diplome welche für den Erhalt einer Fachbewilligung zulässig sind.

Das Prüfen ihres Antrags dauert ca. 1 Monat. Danach erhalten Sie eine Bestätigung.

Die meisten nützlichen Informationen finden Sie auf der Website permis-pph.admin.ch. Bei weiteren Fragen gibt der kantonale Pflanzenschutzdienst in Grangeneuve gerne Auskunft.

Ab dem 1. Januar 2027 tritt das neue System in Kraft. Ohne eine gültige Fachbewilligung können keine Pflanzenschutzmittel mehr gekauft werden. Mindestens eine Person im Betrieb muss im Besitz einer gültigen Bewilligung sein; diese Person trägt die volle Verantwortung für den Einsatz der Pflanzenschutzmittel auf dem Betrieb.

Die neue Fachbewilligung ist nicht mehr lebenslang gültig, sie ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt. Die Verlängerung wird automatisch durchgeführt, sofern innerhalb dieser fünf Jahre insgesamt mindestens 8 Stunden anerkannte Weiterbildung absolviert wurden.

Ausserdem

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