
Inventarisieren, Ordnen und Entsorgen
Vor Wintereinbruch sollte das Pflanzenschutzmittellager aufgeräumt werden. Die Produkte ordnen (Herbizide, Fungizide, Insektizide, Pulver oben, Flüssigkeiten unten) und ein Inventar erstellen. Dies hat den Vorteil, dass man beim Besuch der Pflanzenschutzmittelberater der Firmen genau weiss, welche Mittel noch am Lager sind. Mittel, welche nicht mehr gebraucht werden oder nicht mehr zugelassen sind, an die Verkaufsstelle retournieren. Diese haben eine gesetzliche Rücknahmepflicht (gemäss Art. 70 der «Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln»). Wenn grössere Mengen zurückgegeben werden müssen, kann die Verkaufsstelle eine Gebühr erheben.
Die Lagerung der Produkte erfolgt in den Originalpackungen in einem frostsicheren, nicht zu feuchten oder zu trockenen Raum. Die Frostsicherheit ist besonders wichtig bei flüssigen Mitteln mit Hormonen, Wachstumsregulatoren und Insektiziden. Auf Regale aus Metall, welche leicht zu reinigen sind, stellen. Jeden Gewässerkontakt meiden: Dichter Boden, Vorrichtung, um ausgelaufene Produkte aufzufangen (Schwelle, Auffangbecken). Das Lokal sollte feuerfeste Wände haben. Saugfähige Materialen sollten zur Verfügung stehen (Sand, Katzenstreu etc.).
Unabdingbar ist, dass Kinder und andere Unbefugte keinen Zutritt zu den Pflanzenschutzmitteln haben (abschliessbar). Pflanzenschutzmittel dürfen nicht zusammen mit Lebens- oder Futtermitteln und Medikamenten der Tier- oder Humanmedizin gelagert werden.
Vorschriften von SwissGAP beachten (Kartoffeln, Gemüse. Obst).
Im Artikel Produkterückzüge finden Sie eine Zusammenfassung der Produkte und Wirkstoffe, welche ihre Zulassung verlieren.