Nach den letzten Pflanzenschutzmassnahmen in den
Kulturen soll die Spritze eingewintert werden. Das bedeutet:
- Gründliche
Reinigung, aussen und innen, mit einem geeigneten Spülmittel (All Clear extra,
Agroclean, Power Clean, usw.).
- Reinigen
sämtlicher Filter, Düsen und Nachtropfverhinderungen (Membrane). Düsen und
Filter in eine saure Flüssigkeit legen (Essig) und dann gründlich reinigen, z.
B. mit Druckluft oder Zahnbürste, nie mit einem spitzen Gegenstand.
- Vollständiges
Entleeren der Flüssigkeit in allen Teilen der Spritze (Durchblasen mit
Druckluft).
- Wenn
nötig kleine Reparaturen vornehmen: Gestänge begradigen, Schläuche auswechseln,
Düsen, Filter und Membrane der Nachtropfverhinderung auswechseln. Düsen sollten
alle gleichzeitig gewechselt werden, damit eine genaue Spritzarbeit
gewährleistet ist. Antidriftdüsen mit Luft-Injektion montieren.
- Am
Schluss wird ein Frostschutzmittel eingefüllt: Das Frostschutzmittel sollte so
verdünnt werden, dass eine Garantie für Temperaturen von - 20°C gegeben ist. 20
l dieser Lösung einfüllen und danach die Spritze laufen lassen bis für alle
Düsen der Frostschutz gewährleistet ist. Vergessen Sie nicht das Frostschutzmittel
auch in den Kreislauf der Innenreinigung der Spritze zu geben.
- Die
Feldspritze sollte trotz Frostschutz an einem frostsicheren Ort aufbewahrt
werden.
- In keinem Fall darf das Waschwasser mit Spritzmitteln in die Kanalisation oder in die Gewässer gelangen. Jeder Betrieb muss den rechtlichen Gewässerschutz-Anforderungen
entsprechen. Diese Punkte werden bei spezifischen Kontrollen der Basiskontrolle
auf den Betrieben geprüft.
Der Bau von Wasch- und Befüllplätzen für Feldspritzen sowie von
Reinigungsanlagen kann mit Beiträgen unterstützt werden, aber nur noch bis Ende 2028.
Der kantonale
Pflanzenschutzdienst steht für Beratungen gerne zur Verfügung. Gesuche für
Beiträge können an die Abteilung Strukturverbesserung des Kantons gerichtet
werden (email: grangeneuve-as-sv@fr.ch) eingereicht.
Erst nach dem Erhalt der Gewährung der finanziellen Hilfen und der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung wird der Gesuchsteller ermächtigt, die zu finanzierenden Massnahmen zu treffen, insbesondere
mit dem Bau von Gebäuden zu beginnen, Kaufverträge abzuschliessen sowie
Einrichtungen und Maschinen anzuschaffen.
Article publié le : 11.11.2025