Pflanzenschutz-Bulletin

vom 26. Februar 2026

Einwintern der Feldspritze und Waschplatz

Feldspritzen: Einwinterung

Nach den letzten Pflanzenschutzmassnahmen in den Kulturen soll die Spritze eingewintert werden. Das bedeutet:

  • Gründliche Reinigung, aussen und innen, mit einem geeigneten Spülmittel (All Clear extra, Agroclean, Power Clean, usw.).
  • Reinigen sämtlicher Filter, Düsen und Nachtropfverhinderungen (Membrane). Düsen und Filter in eine saure Flüssigkeit legen (Essig) und dann gründlich reinigen, z. B. mit Druckluft oder Zahnbürste, nie mit einem spitzen Gegenstand.
  • Vollständiges Entleeren der Flüssigkeit in allen Teilen der Spritze (Durchblasen mit Druckluft).
  • Wenn nötig kleine Reparaturen vornehmen: Gestänge begradigen, Schläuche auswechseln, Düsen, Filter und Membrane der Nachtropfverhinderung auswechseln. Düsen sollten alle gleichzeitig gewechselt werden, damit eine genaue Spritzarbeit gewährleistet ist. Antidriftdüsen mit Luft-Injektion montieren.
  • Am Schluss wird ein Frostschutzmittel eingefüllt: Das Frostschutzmittel sollte so verdünnt werden, dass eine Garantie für Temperaturen von - 20°C gegeben ist. 20 l dieser Lösung einfüllen und danach die Spritze laufen lassen bis für alle Düsen der Frostschutz gewährleistet ist. Vergessen Sie nicht das Frostschutzmittel auch in den Kreislauf der Innenreinigung der Spritze zu geben.
  • Die Feldspritze sollte trotz Frostschutz an einem frostsicheren Ort aufbewahrt werden.
  • In keinem Fall darf das Waschwasser mit Spritzmitteln in die Kanalisation oder in die Gewässer gelangen. Jeder Betrieb muss den rechtlichen Gewässerschutz-Anforderungen entsprechen. Diese Punkte werden bei spezifischen Kontrollen der Basiskontrolle auf den Betrieben geprüft.

Feldspritzen: Wasch-und Befüllplätze

Der Bau von Wasch- und Befüllplätzen für Feldspritzen sowie von Reinigungsanlagen kann mit Beiträgen unterstützt werden, aber nur noch bis Ende 2028.

Der kantonale Pflanzenschutzdienst steht für Beratungen gerne zur Verfügung. Gesuche für Beiträge können an die Abteilung Strukturverbesserung des Kantons gerichtet werden (email: grangeneuve-as-sv@fr.ch) eingereicht.

Erst nach dem Erhalt der Gewährung der finanziellen Hilfen und der Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung wird der Gesuchsteller ermächtigt, die zu finanzierenden Massnahmen zu treffen, insbesondere mit dem Bau von Gebäuden zu beginnen, Kaufverträge abzuschliessen sowie Einrichtungen und Maschinen anzuschaffen.

Ausserdem

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