Pflanzenschutz-Bulletin

vom 26. Februar 2026

Erdmandelgras in Zuckerrüben

Im Falle eines Erdmandelgras-Befalles den kantonalen Pflanzenschutzdienst informieren, um eine Bekämpfung in die Wege zu leiten. Je nach Befallsstadium sind die empfohlenen Massnahmen sehr unterschiedlich, so kann z.b. ein kleiner Herd noch ausgebaggert oder gedämpft werden. 

Laut Zuckerrüben-Branchenvereinigung (Kapitel 13) ist der offene Umgang mit Erdmandelgras Pflicht. Dazu sind folgende Punkte nötig:

  • Im Idealfall werden solche Parzellen gar nicht geerntet
  • Erfolgt die Ernte trotzdem:
    • Die für die Rodung verantwortliche Person muss informiert werden (meist Lohnunternehmer),
    • Befallener Bereich markieren und mit separaten Maschinen oder am Schluss ernten,
    • Die Maschinen müssen nach der Ernte einer befallenen Parzelle unbedingt gewaschen werden, um keine weiteren Parzellen zu kontaminieren (einige Lohnunternehmer sind für solche Fälle speziell organisiert),
    • Verladeorganisation benachrichtigen, befallene Haufen am Schluss verladen.

Ausserdem

An error has occurred. This application may no longer respond until reloaded.Reload 🗙