Im Falle eines Erdmandelgras-Befalles den kantonalen
Pflanzenschutzdienst informieren, um eine Bekämpfung in die Wege zu leiten. Je nach Befallsstadium sind die empfohlenen Massnahmen sehr unterschiedlich, so kann z.b. ein kleiner Herd noch ausgebaggert oder gedämpft werden.
Laut Zuckerrüben-Branchenvereinigung
(Kapitel 13) ist der offene Umgang mit Erdmandelgras Pflicht. Dazu sind folgende Punkte nötig:
- Im
Idealfall werden solche Parzellen gar nicht geerntet
- Erfolgt
die Ernte trotzdem:
- Die für die Rodung verantwortliche Person muss
informiert werden (meist Lohnunternehmer),
- Befallener Bereich markieren und mit separaten
Maschinen oder am Schluss ernten,
- Die Maschinen müssen nach der Ernte einer befallenen
Parzelle unbedingt gewaschen werden, um keine weiteren Parzellen zu kontaminieren
(einige Lohnunternehmer sind für solche Fälle speziell organisiert),
- Verladeorganisation benachrichtigen, befallene
Haufen am Schluss verladen.
Article publié le : 23.09.2025