
Ab dem 1. Januar 2027 tritt das neue System in Kraft. Anhand von einem Register werden die Fachbewilligungen zentral durch den Bund verwaltet. Es wird keine Papierdokumente mehr geben, sondern eine Smartphone-App, welche die Gültigkeit der Bewilligung bestätigt.
Ohne eine gültige Bewilligung wird nicht nur die Durchführung von Spritzarbeiten verboten sein, auch Pflanzenschutzmittel können nicht mehr gekauft werden. Mindestens eine Person im Betrieb muss im Besitz einer gültigen Bewilligung sein; diese Person trägt die volle Verantwortung für alles, was mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Betrieb zu tun hat.
Die neue Fachbewilligung ist nicht mehr lebenslang gültig, sie ist auf einen Zeitraum von fünf Jahren beschränkt. Die Verlängerung wird automatisch durchgeführt, sofern innerhalb dieser fünf Jahre insgesamt mindestens 8 Stunden anerkannte Weiterbildung absolviert wurden.
In der ersten Hälfte des Jahres 2026 muss der aktuelle Ausweis im Bundesregister registriert werden. Dies kann online erfolgen.
Hier finden sie alle anerkannten Diplome welche für den Erhalt einer Fachbewilligung zulässig sind
Bei Anerkennung des Ausweises wird eine Bescheinigung ausgestellt. Bestehen Zweifel ob eine Ausbildung anerkannt wird, sollte man sich so schnell wie möglich informieren.
Wenn Sie keine gültige Fachbewilligungen für die Verwendung von Pflanzenschutzmittel besitzen, ist jetzt der letzte Zeitpunkt, um eine zu erwerben. Dazu kann noch bis Ende dieses Jahres die Prüfung nach dem alten System abgelegt werden. Andernfalls muss bereits ab dem 1. Januar 2026 die Prüfung nach dem neuen System abgelegt werden. Die Anforderungen werden jedoch deutlich höher sein als im alten System.
Die meisten nützlichen Informationen finden Sie auf der Website permis-pph.admin.ch. Bei weiteren Fragen gibt der kantonale Pflanzenschutzdienst in Grangeneuve gerne Auskunft.