Pflanzenschutz-Bulletin

vom 26. Februar 2026

Abdrift und Abschwemmung

Seit 2023 muss jede Anwendung von Pflanzenschutzmitteln die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Bei jeder Anwendung mindestens 1 Punkt zur Risikoreduktion von Abdrift. Die einfachste Möglichkeit diesen Punkt zu erfüllen, ist die Verwendung von Antidriftdüsen mit Luftinjektion bei maximal 3 bar.
  • Mindestens 1 Punkt zur Reduktion des Risikos von Abschwemmung für alle Parzellen mit einer Neigung von > 2 % neben einem Oberflächengewässer oder einer entwässerten Strasse. Als Beispiel kann dafür eine Mulch- oder Direktsaat gemacht werden.

Im Merkblatt Abdrift und im Merkblatt Abschwemmung sind detaillierte Ausführungen zu finden. 

Um zu definieren, ob Ihre Parzelle von den Massnahmen gegen Abschwemmung betroffen ist, können Sie die Fallbeispiele auf Website von Grangeneuve Conseil benutzen.

In den Jahren 2025 und 2026 werden Kontrollen durchgeführt (ohne Sanktionen). Offensichtlich betroffene Parzellen sollen bereits jetzt konform bewirtschaftet werden.

Ausserdem

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