Pflanzenschutz-Bulletin

vom 11. März 2026

Beitrag für den Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen

Um das Programm "Verzicht auf Herbizide im Ackerbau und in Spezialkulturen" zu erfüllen, muss auf dem gesamten Fläche der jeweiligen angemeldeten Kultur auf Herbizide verzichtet werden.

Für Hauptkulturen der offenen Ackerfläche (inklusive Freilandkonservengemüse, Tabak und Chicorré) gilt der Verzicht gilt ab der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Kultur.

Bei einjährigem Freilandgemüse, einjährigen Beerenkulturen sowie Gewürz- und Medizinalpflanzen gilt der Verzicht auf der Fläche während eines Jahres.

Ausnahmen:

Der Herbizideinsatz ist nur in folgenden Fällen erlaubt: 

    • bei Einzelstockbehandlungen;
    • bei bei Bandbehandlung ab der Saat auf max. 50 % der Fläche.
  • Bei Zuckerrüben:
    • bei Einzelstockbehandlungen;
    • bei Bandbehandlungen ab der Saat auf max. 50 % der Fläche;
    • Flächenbehandlungen ab der Saat bis zum 4-Blatt-Stadium.
  • Bei Kartoffeln:
    • Bei Einzelstockbehandlung;
    • Bei Bandbehandlungen ab der Saat auf max. 50 % der Fläche;
    • Zur Krautvernichtung.

Beiträge

1000 CHF pro ha für: einjährige Freilandgemüse, einjährige Beeren und einjährige Medizinalpflanzen, ohne Tabak und ohne Wurzeln der Treibzichorie.

600 CHF pro ha für: Raps, Kartoffeln und Freilandkonservengemüse.

250 CHF pro ha für: Hauptkulturen der übrigen offenen Ackerfläche.

Ausserdem

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