Um das Programm "Schonenden Bodenbearbeitung in Hauptkulturen auf der Ackerfläche" zu erfüllen, müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:
- bei Direktsaat werden höchstens 25 % der Bodenoberfläche während der Saat bewegt;
- bei Streifenfrässsaat oder Streifensaat werden höchstens 50 % der Bodenoberfläche vor oder während der Saat bearbeitet;
- bei Mulchsaat: pfluglose Bearbeitung des Bodens.
Die zum Beitrag berechtigte Fläche muss mindestens 60 % der offenen Ackerfläche (ohne Buntbrachen, Rotationsbrachen und Ackerschonstreifen) des Betriebs umfassen. Von der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Kultur darf kein Plug eingesetzt werden. Beim Einsatz von Glyphosat darf die Menge von 1.5 kg Wirkstoff pro ha nicht überschritten werden.
Ausnahmen
Bei der Mulchsaat darf zur Unkrautregulierung ein Pflug eingesetzt werden, wenn:
- die Bearbeitungstiefe maximal 10 cm beträgt UND
- ab der Ernte der Vorkultur bis zur Ernte der beitragsberechtigten Kultur keine Herbizide eingesetzt werden.
Es werden keine Beiträge ausbezahlt für:
- Mit Mulchsaat angelegte Kunstwiesen;
- Zwischenkulturen;
- Weizen oder Triticale nach Mais.
Bemerkungen
- Eine Übersaat in eine Kunstwiese und eine Untersaat in eine Kultur zählen als Direktsaat.
- Der Einsatz der Spatenmasc;ine und der Schälfräse sind bis zu 10 cm Bearbeitungstiefe zugelassen. Dabei gilt, anders als beim Pflug, der Herbizidverzicht nicht;
- Ein Tiefenlockerer ist erlaubt, solange der Boden nicht gewendet wird;
- Der Schälpflug ist als Pflug zu betrachten.
250 CHF pro ha für Direktsaat, Streifenfrässsaat, Streifensaat (Strip-till) oder Mulchsaat.
Article publié le : 02.07.2025